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KFZ-Pfandkredit: Sicherheit und Recht

Was Sie über Eigentum, Verwahrung und Rückzahlung wissen sollten

Beim klassischen KFZ-Pfandkredit dient Ihr Fahrzeug als Sicherheit und wird während der Pfanddauer verwahrt. Durch die Verpfändung verkaufen Sie Ihr Fahrzeug nicht. Wenn Sie den Pfandkredit jedoch nicht auslösen, kann das Fahrzeug unter den gesetzlichen Voraussetzungen verwertet werden.

Hier erfahren Sie, welche Regeln gelten und worauf Sie vor Vertragsabschluss achten sollten.

  • Verpfändung ohne Verkauf des Fahrzeugs
  • Pfandschein mit den Vertragsbedingungen
  • Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung des Pfandes
  • Geregelte Rückgabe und Verwertung

Welche Regeln gelten für einen KFZ-Pfandkredit?

Das gewerbliche Pfandleihgeschäft benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung. Die Pfandleiherverordnung enthält weitere Vorgaben, unter anderem zu Vertragsunterlagen, Versicherung, Kosten und Verwertung.

Vor Ihrer Entscheidung sollten Darlehensbetrag, Fälligkeit, Zinsen, Gebühren und Standkosten nachvollziehbar feststehen. Auch die Bedingungen für eine Auslösung oder mögliche Verlängerung gehören dazu.

Nach Vertragsabschluss ist Ihnen ein Pfandschein auszuhändigen. Er enthält die vorgeschriebenen Angaben zum Pfandgeschäft und die Geschäftsbedingungen. Bewahren Sie ihn zusammen mit Ihren weiteren Vertragsunterlagen auf. Grundlage ist § 6 Pfandleiherverordnung.

Von der Fahrzeugübergabe bis zur Rückgabe

Übergabe nachvollziehbar dokumentieren

Lassen Sie Fahrzeugzustand, Kilometerstand, vorhandene Schäden sowie übergebene Schlüssel und Unterlagen schriftlich festhalten. Fotos können die Dokumentation ergänzen. So lässt sich bei der Rückgabe nachvollziehen, in welchem Zustand das Fahrzeug übergeben wurde.

Verwahrung vorab klären

Während der Pfanddauer befindet sich Ihr Fahrzeug in der Obhut des Pfandleihers und steht Ihnen nicht zur Nutzung zur Verfügung. Klären Sie vor der Übergabe den Verwahrungsort, die Art der Unterbringung sowie gegebenenfalls vereinbarte Transporte und Fahrzeugbewegungen.

Fahrzeug wieder auslösen

Zur Auslösung begleichen Sie die offene Darlehenssumme und die rechtmäßig geschuldeten Zinsen, Gebühren und Kosten. Nach Erlöschen des Pfandrechts ist das Fahrzeug zurückzugeben. Stimmen Sie den Abholtermin ab und prüfen Sie Fahrzeug, Schlüssel und Unterlagen bei der Übergabe. Grundlage ist § 1223 BGB.

Eigentum und Unterlagen müssen geklärt sein

Damit ein Fahrzeug als Pfand angenommen werden kann, müssen Ihre Identität und Ihre Berechtigung zur Verpfändung geprüft werden. Für die Vorbereitung sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
  • Eigentum: Das Fahrzeug gehört Ihnen. Bestehende Finanzierungen, Sicherungsrechte oder andere Rechte Dritter müssen vorab offengelegt und geklärt werden.
  • Fahrzeugunterlagen: Halten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen zum Eigentum bereit.
  • Identitätsnachweis: Benötigt wird ein gültiger amtlicher Ausweis, beispielsweise ein Personalausweis oder Reisepass.
  • Vertretung: Handeln Sie für eine andere Person oder ein Unternehmen, müssen Vollmacht beziehungsweise Vertretungsberechtigung nachgewiesen werden.
Ein Leasingfahrzeug oder ein zur Kreditsicherung übereignetes Fahrzeug können Sie nicht ohne Weiteres wie eigenes, unbelastetes Eigentum verpfänden. Sprechen Sie solche Fälle bereits bei Ihrer Anfrage an.

Wie ist das Fahrzeug während der Verwahrung versichert?

Für verpfändete Fahrzeuge besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Nach § 8 Pfandleiherverordnung muss der Pfandleiher das Pfand gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung versichern. Die Versicherungssumme muss mindestens dem Doppelten des Darlehensbetrags entsprechen.

Diese Mindestanforderung ist keine pauschale Zusage, dass jeder mögliche Schaden oder in jedem Fall der vollständige Fahrzeugwert gedeckt ist. Welche weiteren Risiken versichert sind und welche Bedingungen gelten, ergibt sich aus dem konkreten Versicherungsvertrag.

Klären Sie deshalb vor der Übergabe, welcher Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug und gegebenenfalls für einen Transport besteht. Bei besonders hochwertigen Fahrzeugen sollte auch die Versicherungssumme ausdrücklich besprochen werden.

Was passiert, wenn ich den Pfandkredit nicht zurückzahlen kann?

Wenn Sie den Pfandkredit nicht rechtzeitig auslösen, wird das Fahrzeug nicht automatisch Eigentum des Pfandleihers. Es kann jedoch nach den gesetzlichen Regeln verwertet werden. Dabei können Sie Ihr Eigentum am Fahrzeug verlieren.
  • Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Melden Sie sich möglichst vor der vereinbarten Fälligkeit, wenn die Rückzahlung unsicher wird.
  • Verlängerung ausdrücklich vereinbaren: Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Sie muss vereinbart und in einem neuen Pfandschein dokumentiert werden.
  • Gesetzliche Frist beachten: Eine Verwertung ist grundsätzlich frühestens einen Monat nach Fälligkeit des gesamten Darlehens zulässig. Eine frühere Verwertung setzt Ihre Zustimmung nach Eintritt der Fälligkeit voraus.
  • Weitere Kosten berücksichtigen: Bis zur Auslösung oder Verwertung können weitere rechtmäßig geschuldete Zinsen und Gebühren sowie notwendige Verwertungskosten entstehen.
  • Verwertung und Abrechnung: Die Verwertung erfolgt grundsätzlich durch öffentliche Versteigerung. Aus dem Erlös werden die berechtigten Forderungen beglichen; ein verbleibender Überschuss wird nach den gesetzlichen Regeln abgerechnet.

Die Frist bis zur möglichen Verwertung ist keine kostenlose Verlängerung. Planen Sie die Auslösung deshalb anhand des vereinbarten Fälligkeitstermins.

Die wesentlichen Vorgaben finden Sie in § 9 Pfandleiherverordnung, § 10 Pfandleiherverordnung und § 1235 BGB.

Welche Fahrzeuge können sicher beliehen werden?

Unser KFZ-Pfandkredit ist für Autos, Oldtimer, Motorräder, Wohnmobile und Wohnwagen, Transporter und LKW geeignet. Entscheidend sind Eigentum, Zustand, Marktwert und die sichere Verwahrung während der Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen zu
Sicherheit und Recht

Bleibe ich Eigentümer meines Fahrzeugs?
Durch die Verpfändung allein wechselt das Eigentum nicht. Der Pfandleiher erhält das Fahrzeug als Sicherheit. Wird es wegen einer ausbleibenden Auslösung rechtmäßig verwertet, können Sie das Eigentum daran verlieren.
Muss mein Fahrzeug mindestens drei Monate beim Pfandleiher bleiben?
Die vereinbarte Fälligkeit des Darlehens darf nach § 5 Pfandleiherverordnung frühestens nach drei Monaten liegen. Eine frühere Auslösung ist dadurch nicht ausgeschlossen. Lassen Sie sich vorab den dafür zu zahlenden Gesamtbetrag nennen.
Kann ich den Pfandkredit verlängern?
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn sie vereinbart wird. Ein automatischer Anspruch darauf besteht nicht. Klären Sie rechtzeitig den neuen Fälligkeitstermin, die Kosten und gegebenenfalls erforderliche Zahlungen. Bei einer Verlängerung ist ein neuer Pfandschein auszustellen.
Was passiert mit einem Überschuss aus der Verwertung?
Soweit nach Abzug der berechtigten Forderungen und zulässigen Kosten ein Überschuss verbleibt, steht dieser grundsätzlich dem Berechtigten zu. Melden Sie Ihren Anspruch rechtzeitig an: Für nicht beanspruchte Überschüsse gelten gesetzliche Verfalls- und Abführungsregeln. Maßgeblich sind § 34 Absatz 3 Gewerbeordnung und § 11 Pfandleiherverordnung.
Ist eine Schufa-Auskunft erforderlich?
Nein, für den KFZ-Pfandkredit ist keine klassische Schufa-Abfrage wie bei einem Bankkredit erforderlich. Das Fahrzeug dient als Sicherheit.
Muss ich nachzahlen, wenn der Verwertungserlös nicht ausreicht?
Beim Pfandkredit nach der Pfandleiherverordnung darf sich der Pfandleiher wegen Darlehen, Zinsen, Vergütungen und Kosten ausschließlich aus dem Pfand befriedigen. Ein Fehlbetrag aus diesen Forderungen darf daher nicht von Ihnen persönlich verlangt werden. Das schreibt § 5 Absatz 1 Pfandleiherverordnung vor.
Was sollte ich bei einem Schaden am Fahrzeug tun?
Melden Sie einen festgestellten Schaden möglichst umgehend und dokumentieren Sie ihn mit Fotos. Halten Sie die Beanstandung bei der Rückgabe schriftlich fest. Welche Ansprüche bestehen und wie der Schaden reguliert wird, hängt vom Einzelfall, den gesetzlichen Haftungsregeln und dem Versicherungsschutz ab.
Was mache ich, wenn mein Pfandschein verloren geht?
Informieren Sie den Pfandleiher umgehend über den Verlust. Vor einer Herausgabe müssen Ihre Identität und Ihre Berechtigung zur Auslösung geklärt werden. Stimmen Sie die benötigten Nachweise vor dem Abholtermin ab.